Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sofern nicht anders im Auftrag vereinbart, gelten für alle Aufträge der Bitquadrat GmbH folgende Bedingungen
- Der Projektstart hängt vom Zeitpunkt der Auftragserteilung ab und wird in Zusammenarbeit mit dem Kunden definiert.
- Ist eine Anzahlung vereinbart, beginnt Bitquadrat seine Arbeiten erst nach Werstellung dieser auf dem Konto.
- Ist dies im Auftrag nicht genauer geregelt, so gilt eine Anzahlung von 40% bei Auftragserteilung sowie 30% bei Übergabe und 30% bei Abnahme des Projektes.
- Nach vollständiger Zahlung erwirbt der Auftraggeber die Nutzungsrechte an der kompilierten Software ohne räumliche und zeitliche Einschränkung.
- Vom Auftraggeber nicht gelieferte Inhalte verzögern weder den Rechnungslegungs-, noch den Fälligkeitstermin für den Rechnungsausgleich.
- Alle Preise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Obwohl sich Bitquadrat bei der Abschätzung des Aufwandes bemüht, diesen basierend auf Erfahrungswerten so genau wie möglich zu beziffern, ist dies bei komplexen Projekten nicht immer möglich. Werden im Projektzeitraum
Mehraufwände von mehr als 10% generiert, die durch die Vereinbarung nicht abgedeckt sind, wird dies dem Kunden unverzüglich mitgeteilt.
Anfallende Mehraufwände werden mit Fertigstellungsdatum der Arbeiten gesondert in voller Höhe berechnet. - Die Endabnahme erfolgt spätestens zwei Wochen nach Übergabe des Projektes. Sollten bis zu diesem Zeitpunkt keine Beanstandungen gemeldet werden, gilt das Projekt als abgenommen.
Stand: 26.08.2020